FG Hamburg - Beschluss vom 22.10.2003
II 274/03
Normen:
UStG § 18 ; AO § 69 ;

Monatliche Abgabe von USt-Voranmeldungen gemäß § 18 Abs. 2a UStG

FG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2003 - Aktenzeichen II 274/03

DRsp Nr. 2004/2126

Monatliche Abgabe von USt-Voranmeldungen gemäß § 18 Abs. 2a UStG

Das Wahlrecht bei Abgabe von USt-Voranmeldungen gemäß § 18 Abs. 2a S. 1 UStG kann auch formlos ausgeübt werden.

Normenkette:

UStG § 18 ; AO § 69 ;

Tatbestand:

I. In dem noch nicht entschiedenen Hauptsacheverfahren II 273/03 wendet sich die Antragstellerin gegen die Aufforderung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (USt-VA) für das Jahr 2003. Hier ist streitig, ob der Antragsgegner berechtigt ist, die Antragstellerin zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen aufzufordern.

Im Vorjahr bestand nach den unbestrittenen Angaben des Antragsgegners eine Dauerfristverlängerung für die vierteljährliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Für das Vorjahr ergab sich ein Erstattungsanspruch in Höhe von 12.792 Euro (Umsatzsteuerakte -UStA- Bl. 4).