FG Köln - Urteil vom 16.06.2021
9 K 2943/16
Normen:
UStG § 3 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; RL 2006/112/EG Art. 14 Abs. 1; KWKG § 4;

msatzsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit dezentral verbrauchtem Strom aus einem Blockheizkraftwerk

FG Köln, Urteil vom 16.06.2021 - Aktenzeichen 9 K 2943/16

DRsp Nr. 2021/12270

msatzsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit dezentral verbrauchtem Strom aus einem Blockheizkraftwerk

Tenor

1.

Der Bescheid über Umsatzsteuer 2010 vom 08.04.2021 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 11.10.2016 in der Weise geändert, dass die Umsatzsteuer um 159.265,07 € niedriger festgesetzt wird.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; RL 2006/112/EG Art. 14 Abs. 1; KWKG § 4;

Tatbestand

Streitig sind die umsatzsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit dezentral verbrauchtem Strom aus einem Blockheizkraftwerk.