FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.10.2004
4 K 86/03
Normen:
UStG § 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 401

FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.10.2004 (4 K 86/03) - DRsp Nr. 2005/19159

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.10.2004 - Aktenzeichen 4 K 86/03

DRsp Nr. 2005/19159

»Nachschusspflicht eines Kommanditisten echter oder unechter Zuschuss?«

Normenkette:

UStG § 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte Verlustausgleichszahlung der Kommanditistin bei der Klägerin als steuerbares und steuerpflichtiges Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches zwischen Klägerin und Kommanditistin zu beurteilen ist.

Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft wurde 1996 gegründet. Mit ebenfalls gleichem datierenden Ausgliederungs- und Übernahmevertrag, geschlossen zwischen der Stadt und der X GmbH & Co. KG, wurden aus dem ursprünglichen Eigenbetrieb "Hafen und Verkehrsbetriebe" die Betriebsteile "Städtische Eisenbahn" und "Handelshafen" mit Rückwirkung auf den 1. Januar 1996 auf die Klägerin ausgegliedert. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist es, im öffentlichen Interesse Hafenanlagen und Umschlageinrichtungen sowie Eisenbahn und andere Transportmittel im Bereich des Hafens zur Verfügung zu halten und wirtschaftlich zu nutzen. Alleinige Komplementärin der Klägerin ist die X GmbH. Alleinige Kommanditistin ist die Stadt. Diese ist zugleich alleinige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH.