BFH vom 21.03.1996
XI R 36/95

Nachträgliche Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung

BFH, vom 21.03.1996 - Aktenzeichen XI R 36/95

DRsp Nr. 1997/8247

Nachträgliche Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung

Im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom 5.5.1994 - C - 38/93 (EuGHE 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548), demzufolge bei Geldspielgeräten der Teil der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht, nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, kommt eine Änderung bereits bestandskräftiger Umsatzsteuer-Bescheide nicht in Betracht. Die sog. Emmott'sche Fristenhemmung setzt voraus, daß die entsprechende Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden und die Geltendmachung des Anspruchs unzumutbar erschwert oder versperrt war.

Für die Praxis: