FG Hessen - Urteil vom 18.11.2005
6 K 648/05
Normen:
UStG § 6a Abs. 1 § 4 Nr. 1b ; UStDV § 17a ;

Nachweis; Abnehmerversicherung; Innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerfreiheit; Kraftfahrzeugverkauf - Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Beförderung durch den Abnehmer

FG Hessen, Urteil vom 18.11.2005 - Aktenzeichen 6 K 648/05

DRsp Nr. 2006/11652

Nachweis; Abnehmerversicherung; Innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerfreiheit; Kraftfahrzeugverkauf - Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Beförderung durch den Abnehmer

1. Der Belegnachweis, dass der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat (Abnehmerversicherung), muss bei dem Beginn der Beförderung des Gegenstandes der Lieferung durch den Abnehmer vorliegen. 2. Mit einer nach Ausführung einer Lieferung erstellten und darüber hinaus falschen schriftlichen Bestätigung des Abnehmers über die Beförderung der Gegenstände der Lieferung kann der Lieferer den Belegnachweis nicht führen.

Normenkette:

UStG § 6a Abs. 1 § 4 Nr. 1b ; UStDV § 17a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die von der Klägerin in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung IV/2003 begehrte Steuerfreiheit einer Kfz-Lieferung zu Recht versagt hat.