Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 75 % und der Beklagte zu 25 %.
Der Streitwert wird auf 10.421,61 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung von Vorsteuern für den Zeitraum Januar bis Dezember 2014 i.H.v. 5.644,37 €.
Die Klägerin ist ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen.
Am 29.06.2015 stellte sie für den Streitzeitraum einen Vorsteuervergütung an i.H.v. 44.552,14 €.
Mit Bescheid vom 05.01.2017 vergütete der Beklagte Vorsteuern i.H.v. 34.065,03 € und lehnte den Antrag im Übrigen hinsichtlich diverser Rechnungen mit verschiedenen Begründungen ab.
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