Die Beteiligten streiten um die Vergütung von Vorsteuer im Rahmen des besonderen Verfahrens nach § 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 ff. UStDV; streitentscheidend ist letztlich die Frage nach einer Unternehmerbescheinigung für die Klägerin.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine BV (GmbH) niederländischen Rechts. Gegenstand des Unternehmens war der Im- und Export sowie der Großhandel mit elektronischen Geräten.
Die Klägerin stand in einem Konzernverhältnis zur NN (EUROPE) Ltd., X, Großbritannien. Die NN (EUROPE) Ltd. war wiederum eine Tochterfirma der Konzernobergesellschaft MM CORP., Y, USA .
Die Geschäftsleitung bei der Klägerin übten die Herren A, USA; B, Großbritannien und C, Großbritannien, aus.
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