FG Köln - Urteil vom 26.10.2000
2 K 7140/96
Normen:
UStDV § 59 ff ; UStDV § 61 Abs. 3 ; UStG § 18 Abs. 9 ;

Nachweis der Unternehmereigenschaft im Vergütungsverfahren

FG Köln, Urteil vom 26.10.2000 - Aktenzeichen 2 K 7140/96

DRsp Nr. 2002/1039

Nachweis der Unternehmereigenschaft im Vergütungsverfahren

1) Es bestehen Zweifel, ob das Erfordernis der Vorlage einer Unternehmerbescheinigung nach § 61 Abs. 3 UStDV durch Billigkeitserwägungen substituiert werden kann. 2) Es ist klärungsbedürftig, ob eine nach eigener Auffassung in den Niederlanden ansässige Gesellschaft die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus einer von ihr vorgelegten britischen Unternehmerbescheinigung beanspruchen kann.

Normenkette:

UStDV § 59 ff ; UStDV § 61 Abs. 3 ; UStG § 18 Abs. 9 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Vergütung von Vorsteuer im Rahmen des besonderen Verfahrens nach § 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 ff. UStDV; streitentscheidend ist letztlich die Frage nach einer Unternehmerbescheinigung für die Klägerin.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine BV (GmbH) niederländischen Rechts. Gegenstand des Unternehmens war der Im- und Export sowie der Großhandel mit elektronischen Geräten.

Die Klägerin stand in einem Konzernverhältnis zur NN (EUROPE) Ltd., X, Großbritannien. Die NN (EUROPE) Ltd. war wiederum eine Tochterfirma der Konzernobergesellschaft MM CORP., Y, USA .

Die Geschäftsleitung bei der Klägerin übten die Herren A, USA; B, Großbritannien und C, Großbritannien, aus.