I.
Der Antragsteller begehrt Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids, mit dem er für verkürzte Steuern der W.O.-GmbH vom Antragsgegner in Anspruch genommen wurde.
Die W.O.-GmbH wurde mit notariellem Vertrag vom 3. November 1994 errichtet. Gesellschafter waren die damals verheirateten Eheleute W.O., der Kläger, und S.O.. Die Gesellschaft wurde am 20. Dezember 1994 wie folgt in das Handelsregister eingetragen:
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