Der Antrag wird auf Aussetzung der Vollziehung des Haftungsbescheids vom 15.07.2002 wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf EUR 464 festgesetzt.
Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids, mit dem er für verkürzte Steuern der W.O.-GmbH vom Antragsgegner in Anspruch genommen wurde.
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