FG Thüringen - Urteil vom 01.04.2004
II 836/01
Normen:
UStG (1993) § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 14 Abs. 1 S. 1 ;

Nachweispflicht der Vorsteuerabzugsberechtigung bei zweifelhaftem Leistungsaustausch

FG Thüringen, Urteil vom 01.04.2004 - Aktenzeichen II 836/01

DRsp Nr. 2006/29817

Nachweispflicht der Vorsteuerabzugsberechtigung bei zweifelhaftem Leistungsaustausch

1. Die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer. 2. Der Besitz der Originalrechnung mit den für den Vorsteuerabzug notwendigen Mindestangaben ist Tatbestandsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug. Die Vorlage einer Rechnungskopie reicht nicht aus

Normenkette:

UStG (1993) § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 14 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den auf Grund einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung versagten Abzug der Vorsteuer aus einer Vielzahl von Rechnungen.

Die Klägerin wurde als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf Grund des notariellen Gesellschaftsvertrages vom 8. September 1997 gegründet und war auf dem Gebiet der Dach- und Wandtechnik, der Erstellung von Sanierungskonzepten für Dächer und Wände aller Art, des Handels mit Dach- und Wandprodukten usw. tätig.

Im Streitjahr 1998 meldete die Klägerin insgesamt folgende Beträge in ihren Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt an:

Umsätze zu 15 %

Umsätze zu 16 %

Vorsteuer

52.273 DM

830.029 DM

123.120,91 DM

Der allgemeinen und besonderen Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung für das Streitjahr 1998 leistete sie zunächst nicht Folge.