Die Parteien streiten über den auf Grund einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung versagten Abzug der Vorsteuer aus einer Vielzahl von Rechnungen.
Die Klägerin wurde als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf Grund des notariellen Gesellschaftsvertrages vom 8. September 1997 gegründet und war auf dem Gebiet der Dach- und Wandtechnik, der Erstellung von Sanierungskonzepten für Dächer und Wände aller Art, des Handels mit Dach- und Wandprodukten usw. tätig.
Im Streitjahr 1998 meldete die Klägerin insgesamt folgende Beträge in ihren Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt an:
Umsätze zu 15 %
Umsätze zu 16 %
Vorsteuer
52.273 DM
830.029 DM
123.120,91 DM
Der allgemeinen und besonderen Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung für das Streitjahr 1998 leistete sie zunächst nicht Folge.
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