I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GbR, betrieb die Erschließung und Bebauung eines Grundstücks mit Eigentumswohnungen sowie deren anschließende Veräußerung. Sie versteuerte ihre Umsätze gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) nach vereinbarten Entgelten.
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