BFH, Beschluß vom 18.09.2001 - Aktenzeichen V B 205/00
DRsp Nr. 2002/6519
Nachzahlungszinsen; sog. Null-Situation
1. Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass die Verzinsung nachträglich festgesetzter USt nicht deshalb sachlich unbillig ist, weil der Leistende von einer sog. Null-Situation ausgegangen war (keine Umsatzversteuerung durch den Leistenden, kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers).2. Die Zinsregelung des § 233 aAO zielt - im Falle der Steuernachforderung - darauf ab, Zinsvorteile und Liquiditätsvorteile abzuschöpfen, die der Steuerschuldner erzielt. Die Vorschrift stellt auf einen Vorteil des Stpfl. ab.