BFH - Beschluß vom 18.09.2001
V B 205/00
Normen:
AO § 233a ; UStG (1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Nachzahlungszinsen; sog. Null-Situation

BFH, Beschluß vom 18.09.2001 - Aktenzeichen V B 205/00

DRsp Nr. 2002/6519

Nachzahlungszinsen; sog. Null-Situation

1. Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass die Verzinsung nachträglich festgesetzter USt nicht deshalb sachlich unbillig ist, weil der Leistende von einer sog. Null-Situation ausgegangen war (keine Umsatzversteuerung durch den Leistenden, kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers). 2. Die Zinsregelung des § 233 a AO zielt - im Falle der Steuernachforderung - darauf ab, Zinsvorteile und Liquiditätsvorteile abzuschöpfen, die der Steuerschuldner erzielt. Die Vorschrift stellt auf einen Vorteil des Stpfl. ab.

Normenkette:

AO § 233a ; UStG (1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;