Streitig ist die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer.
Der Kläger ist Unternehmer und betreibt einen Einzelhandel mit Drogerieartikeln. Im Anschluss an eine Außenprüfung (geändert wurde der Eigenverbrauch für Pkw und Telefon; zudem erfolgte eine Vorsteuerkürzung aufgrund geänderter Aufteilung der Herstellungskosten) ergingen für die Streitjahre geänderte Umsatzsteuerbescheide. Dabei wurden für 1996 Zinsen in Höhe von 890 DM, für 1997 in Höhe von 99 DM und für 1998 in Höhe von 20 DM festgesetzt.
Der Kläger wendet sich ausschließlich gegen die Zinsfestsetzung.
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