FG Niedersachsen - Urteil vom 26.07.2001 5 K 202/01
Normen:
AO § 233 Abs. 1 ; AO § 233 Abs. 3, 6. EG-Richtlinie Art. 33 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1477
Nachzahlungszinsen; Umsatzsteuer-Nachzahlungszinsen; Tilgung; Zahlung; Aufrechnung - Kein umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen; zwischenzeitliche Tilgung steht der Festsetzung von Nachzahlungszinsen nicht entgegen
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 5 K 202/01
DRsp Nr. 2001/15638
Nachzahlungszinsen; Umsatzsteuer-Nachzahlungszinsen; Tilgung; Zahlung; Aufrechnung - Kein umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen; zwischenzeitliche Tilgung steht der Festsetzung von Nachzahlungszinsen nicht entgegen
1. Der Festsetzung von Nachzahlungszinsen stehen keine EG-rechtlichen Erwägungen entgegen. Insbesondere haben Nachzahlungszinsen auch dann keinen umsatzsteuerähnlichen Charakter i.S.d. Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie, wenn sie auf einer Umsatzsteuer-Nachforderung beruhen.2. Aus diesem Grund ist auch keine Unvereinbarkeit zwischen § 233aAO und dem in Art. 33 der 6. EG-Richtlinie normierten Verbot umsatzsteuerlicher Abgaben gegeben.3. Der Festsetzung von Nachzahlungszinsen steht nicht entgegen, dass diese vom Stpfl. bereits getilgt worden sind. § 233a Abs. 1, 3AO setzt lediglich einen Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer (Festsetzungssoll) und einer vorher festgesetzten Steuer (Vorsoll) voraus.4. Kassenvorgänge wie Zahlung, Aufrechnung oder sonstige Erfüllung können und müssen ggf. im Erlassverfahren berücksichtigt werden.
Normenkette:
AO § 233 Abs. 1 ; AO § 233 Abs. 3, 6. EG-Richtlinie Art. 33 ;
Tatbestand:
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.