I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der A. Die Klägerin befindet sich in Liquidation, nachdem das Amtsgericht (AG) mit Beschluss vom 15. Dezember 1999 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen abgelehnt hat.
In ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen für August bis Oktober 1996 machte die A die in Rechnungen der D ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerbeträge geltend (233 542,02 DM für August 1996, 586 159,23 DM für September 1996 und 46 650 DM für Oktober 1996).
Diesen Rechnungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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