FG Brandenburg - Urteil vom 19.09.2006
1 K 1998/02
Normen:
UStG (1999) § 1 Abs. 1a S. 1, 2, 3 ; EWGRL 388/77 Art. 5 Abs. 8 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 307
EFG 2007, 66

Nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung bei Verkauf eines Gebäudes mit verpachteter Diskothek bzw. Gaststätte

FG Brandenburg, Urteil vom 19.09.2006 - Aktenzeichen 1 K 1998/02

DRsp Nr. 2006/29435

Nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung bei Verkauf eines Gebäudes mit verpachteter Diskothek bzw. Gaststätte

Wird ein vom Eigentümer bisher verpachtetetes Gebäude mit Gaststätte und Diskothek an eine GbR veräußert, so kann auch dann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1a UStG 1999) vorliegen, wenn die GbR nicht selbst den Betrieb fortführt, sondern sofort die Gaststätte und die Diskothek an einen Gesellschafter verpachtet, das Pachtverhältnis des Veräußerers mit dem früheren Pächter möglicherweise schon bis zu zwei Monate vor der Veräußerung beendet und der neue Pachtvertrag von der GbR erst zeitlich nach dem schuldrechtlichen Kaufvertrag geschlossen worden ist.

Normenkette:

UStG (1999) § 1 Abs. 1a S. 1, 2, 3 ; EWGRL 388/77 Art. 5 Abs. 8 ;

Tatbestand: