FG Niedersachsen - Urteil vom 30.06.2005
5 K 128/04
Normen:
AO § 125 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 753
EFG 2006, 149

Nichtigkeit; Umsatzsteuerbescheid; EU-Rechtswidrigkeit; Gemeinschaftsrechtswidrigkeit - EU-Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuerbescheides führt nicht zwingend zu dessen Nichtigkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen 5 K 128/04

DRsp Nr. 2005/20362

Nichtigkeit; Umsatzsteuerbescheid; EU-Rechtswidrigkeit; Gemeinschaftsrechtswidrigkeit - EU-Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuerbescheides führt nicht zwingend zu dessen Nichtigkeit

1. Ein Verstoß gegen materielles Steuerrecht begründet i.d.R. keine Nichtigkeit. Auch eine Häufung von materiellen Rechtsfehlern macht den Bescheid nicht nichtig. 2. Die nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie führt allenfalls zur (Gemeinschafts)Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuerbescheides, nicht aber zu dessen Nichtigkeit.

Normenkette:

AO § 125 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Besteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten in den o. g. Veranlagungsjahren.

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Aufstellung, Wartung und Pflege von Automaten aller Art. und der Betrieb von Spielhallen.