Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines Bürogebäudekomplexes durch einen Bauträger in Sanierungs- und Veräußerungsabsicht und tatsächlicher Veräußerung erst nach mehrjähriger Vermietungstätigkeit
FG Saarland, Urteil vom 05.03.2014 - Aktenzeichen 1 K 1265/11
DRsp Nr. 2014/9084
Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines Bürogebäudekomplexes durch einen Bauträger in Sanierungs- und Veräußerungsabsicht und tatsächlicher Veräußerung erst nach mehrjähriger Vermietungstätigkeit
1. Die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Bürogebäudes mit zahlreichen Vermietungseinheiten stellt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1aUStG dar, wenn durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in die Miet- oder Pachtverträge ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird und der Erwerber eine bereits vom Lieferer ausgeübte selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit fortführt. An letzterem fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig dann, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter für die einzelnen Mieteinheiten zu finden, um es unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung gewinnbringend zu veräußern (Bauträgerfall).
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