Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Klägerin sich in den Streitjahren 2009 bis 2012 direkt auf die Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vom 28. November 2006 (ABl. EU Nr. L 347 S. 1 - MwStSystRL) berufen kann, um eine Steuerschuldnerschaft für bezogene sonstige Leistungen einer Gesellschaft in Österreich für ihr Unternehmen abzuwehren.
Die Klägerin ist eine GmbH, die in den Streitjahren als Reiseveranstalterin unternehmerisch tätig war. In der Zeit von Januar bis Juli 2014 führte der Beklagte bei ihr eine Umsatzsteuersonderprüfung durch, die sich auf die Streitjahre erstreckte. Der Sonderprüfer griff dabei u. a. folgenden Sachverhalt auf:
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|