FG Köln - Urteil vom 20.01.2016
2 K 2807/12
Fundstellen:
BB 2016, 534
DB 2016, 12
DStR 2016, 12
DStRE 2016, 1125
MMR 2016, 427

Notwendigkeit der Vorlage von Originalrechnungen für die Vergütung von Vorsteuern

FG Köln, Urteil vom 20.01.2016 - Aktenzeichen 2 K 2807/12

DRsp Nr. 2016/3964

Notwendigkeit der Vorlage von Originalrechnungen für die Vergütung von Vorsteuern

Tenor

Der Beklagte wird unter Änderung des Ablehnungsbescheides vom 29.06.2012 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 17.08.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.08.2012 verpflichtet, für den Vergütungszeitraum Januar bis Dezember 2010 weitere 9.300,33 € zu vergüten.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 9.300 € festgesetzt.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Vergütung von Vorsteuern im Zeitraum Januar bis Dezember 2010 i.H.v. 9.300,33 €.