Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 08.11.2023, Az.:
Die von der Klägerin an die Beklagte nach dem gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbaren Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27.10.2022 sowie nach dem vollstreckbaren Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 09.08.2023, Az.:
3.744,82 €
(in Worten: Dreitausendsiebenhundertvierundvierzig 82/100)
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus 2.486,02 € seit dem 10.11.2020 und aus weiteren 1.258,80 € seit dem 14.08.2023 festgesetzt.
Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|