FG Düsseldorf - Beschluss vom 25.07.2016
5 V 3611/15 A (U)
Normen:
UStG § 4 Nr. 2; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2;

Notwendigkeit einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs

FG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2016 - Aktenzeichen 5 V 3611/15 A (U)

DRsp Nr. 2016/14833

Notwendigkeit einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 2; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2;

Gründe

I.

Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin ist die Reinigung, Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, Maschinen und Anlagen sowie von Verkehrsmitteln und die Versorgung von Verkehrsmitteln - darüber hinaus die Verwaltung und der Erwerb von industriellen Beteiligungen. Sie erbrachte 2014 Dienstleistungen am Flughafen A an die B GmbH und am Flughafen C an die D-GmbH - außerdem reinigte sie Flugzeuge an den Flughäfen E und F.

Die Reinigungsarbeiten nahmen einen Anteil in Höhe von 26,98 % und die anderen Dienstleistungen einen Anteil in Höhe von 73,02 % ein. Teilweise sind die Leistungen der Antragstellerin umsatzsteuerfrei - so gegenüber der G GmbH nach § 4 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes < UStG > in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG, weil sie Luftfahrzeuge betreffen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr unter anderem überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen durchführen.