Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb
BFH, Urteil vom 10.12.1992 - Aktenzeichen V R 3/88
DRsp Nr. 1996/9651
Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb
»1. Betreibt eine Gemeinde ein Parkhaus, kann ein Betrieb gewerblicher Art auch dann anzunehmen sein, wenn sie sich mit einer Benutzungssatzung der Handlungsformen des öffentlichen Rechts bedient.2. Stellt die Gemeinde das Parkhaus zeitweise (z. B. in der Weihnachtszeit) den Benutzern gebührenfrei zur Verfügung, ergibt sich daraus kein Verwendungseigenverbrauch, wenn damit neben dem Zweck der Verkehrsberuhigung auch dem Parkhausunternehmen dienende Zwecke (z. B. Kundenwerbung) verfolgt werden.«