OLG Bamberg, vom 03.01.1985 - Aktenzeichen 2 WF 266/84
DRsp Nr. 1994/8177
Übernimmt ein Ehegatte nach seiner Scheidung das ursprünglich im Eigentum beider Ehegatten stehende Hausgrundstück zum Alleineigentum, dienen die damit verbundenen Verbindlichkeiten allein der Vermögensbildung des übernehmenden Ehegatten. Sie dürfen sich insbesondere nicht nachteilig auf den Unterhaltsanspruch eines ehelichen Kindes auswirken.