OLG Bamberg, vom 05.10.1988 - Aktenzeichen 2 WF 212/88
DRsp Nr. 1994/8153
Eine wegen Verstoßes gegen § 1614 Abs. 1BGB unwirksame "Verzichtserklärung" bezüglich eines Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt führt allenfalls unter ganz besonderen Umständen zu einer Verwirkung der betreffenden Unterhaltsansprüche (Gefahr der Umgehung des gesetzlichen Unterhaltsverzichtsverbots des § 1614 Abs. 1BGB).