OLG Bamberg vom 09.08.1989
2 UF 245/89
Normen:
BGB § 1634 ; GG Art.6 Abs.2 S.1;
Fundstellen:
DAVorm 1990, 254 (LS)
DRsp I(167)376d
FamRZ 1990, 193
NJW-RR 1990, 70

OLG Bamberg - 09.08.1989 (2 UF 245/89) - DRsp Nr. 1992/7461

OLG Bamberg, vom 09.08.1989 - Aktenzeichen 2 UF 245/89

DRsp Nr. 1992/7461

Erforderliche angemessene Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der großen kirchlichen Feste (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) bei der Regelung des Umgangsrechts.

Normenkette:

BGB § 1634 ; GG Art.6 Abs.2 S.1;

Das Recht des nicht sorgeberechtigten geschiedenen Elternteils, mit dem Kind weiterhin den persönlichen Umgang zu pflegen (§ 1634 BGB), ist wesentlicher Teil des auch im Interesse des Kindes durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Elternrechts. Es soll sicherstellen, daß eine harmonische Eltern-Kind-Beziehung auch nach dem Scheitern der Ehe der Eltern gepflegt und gestärkt, einer Entfremdung vorgebeugt und dem beiderseitigen Liebesbedürfnis in angemessener Weise Rechnung getragen werden kann. ... Seine Bedeutung erschöpft sich deshalb nicht in einer auf die bloße Zeitdauer des Umgangsrechts angestellten Bewertung. Zu berücksichtigen ist vielmehr auch der Anlaß oder der besondere Charakter eines Besuchstermins.