OLG Bamberg, vom 13.12.1978 - Aktenzeichen 2 UF 227/78
DRsp Nr. 1994/8196
Ehefrau versagt in den letzten 7 - 8 Jahren in der Haushaltsführung aufgrund geringer seelischer Belastungsfähigkeit bei einer Ehedauer von 25 JahrenGröbliche Verletzung der Unterhaltspflicht: nein