OLG Bamberg, vom 30.11.1983 - Aktenzeichen 2 WF 233/83
DRsp Nr. 1992/7489
b. Keine Aussetzung des Scheidungsverfahrens auf Antrag (Abs. 3) im Falle des Rechtsmißbrauchs, etwa bei Antragstellung nur zu dem Zweck, die drohende Abweisung des Scheidungsantrags aufgrund des § 1565 Abs. 2BGB zu verhindern.