OLG Bamberg - Beschluß vom 10.05.1991 (6 W 7/91) - DRsp Nr. 1998/10891
OLG Bamberg, Beschluß vom 10.05.1991 - Aktenzeichen 6 W 7/91
DRsp Nr. 1998/10891
Ist der Kostengläubiger unstreitig oder unzweifelhaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist die auf die Rechtsanwaltskosten entfallende Umsatzsteuer nicht erstattungsfähig.