OLG Bamberg - Beschluß vom 15.05.1991 (5 W 8/91) - DRsp Nr. 1998/10893
OLG Bamberg, Beschluß vom 15.05.1991 - Aktenzeichen 5 W 8/91
DRsp Nr. 1998/10893
Ist die Vorsteuerabzugsberechtigung des Kostengläubigers unstreitig, die auf die Vergütung des Prozeßbevollmächtigten des Kostengläubigers entfallende Mehrwertsteuer nicht von dem Prozeßgegner zu erstatten.