OLG Bamberg - Urteil vom 03.01.1984 (5 U 126/83) - DRsp Nr. 1992/7488
OLG Bamberg, Urteil vom 03.01.1984 - Aktenzeichen 5 U 126/83
DRsp Nr. 1992/7488
Verpflichtung zu gegenseitigem Beistand im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern als Ausprägung des gesetzlichen Leitbildes der partnerschaftlichen Familie(d) umfaßt nicht die Pflicht der Eltern zu ständigen - nicht durch besondere Umstände (z. B. Notlagen) bedingten - Dienstleistungen im Haushalt und Gewerbebetrieben (hier: Landwirtschaftsbetrieb) der Kinder.