OLG Brandenburg - Beschluß vom 18.04.1996 (8 W 12/96) - DRsp Nr. 1998/6772
OLG Brandenburg, Beschluß vom 18.04.1996 - Aktenzeichen 8 W 12/96
DRsp Nr. 1998/6772
»1. Eine im Kostenfestsetzungsverfahren abgegebene Erklärung, nicht vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, ist auf ihre Plausibilität zu überprüfen.2. Angemeldete Umsatzsteuerbeträge sind nicht mit festzusetzen, wenn erstens aus dem Akteninhalt ersichtlich ist, daß die betreffende Partei als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt sein muß und zweitens eine bei summarischer Prüfung nicht tragfähige Begründung für das angebliche Fehlen der Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben wird.«