OLG Celle vom 02.03.1989
10 UF 228/88
Normen:
BGB § 1579 Nr.6;
Fundstellen:
DRsp I(166)205c
FamRZ 1989, 1194

OLG Celle - 02.03.1989 (10 UF 228/88) - DRsp Nr. 1992/7562

OLG Celle, vom 02.03.1989 - Aktenzeichen 10 UF 228/88

DRsp Nr. 1992/7562

Mögliche Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des personensorgeberechtigten Elternteils gem. Nr. 6 wegen fortgesetzter Behinderung der Ausübung des Umgangsrechts des Unterhaltspflichtigen (§ 1634 BGB).

Normenkette:

BGB § 1579 Nr.6;

»... Der Unterhaltsanspruch [der Kl.] ist gemäß § 1579 Nr. 6 BGB herabzusetzen .. . Nach der ständ. Rechtspr. des BGH (vgl. u. a. FamRZ 1987, 356 ff.) ist jedes klar bei einem Ehegatten liegende schwerwiegende Fehlverhalten geeignet, die Voraussetzungen dieser Vorschrift zu erfüllen. Als schwerwiegendes Fehlverhalten kommt nicht nur eine Verletzung der ehel. Treuepflicht in Betracht, sondern auch eine sonstige Verletzung des sich aus der ehel. Lebensgemeinschaft ergebenden Pflichtenkataloges, so hier die massive und absichtliche Behinderung des Umgangsrechts des Unterhaltsverpflichteten und die darin liegende fortgesetzte Verletzung der Pflicht des personensorgeberechtigten Ehegatten (§ 1634 Abs. 1 BGB), alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt [folgen Lit.-Hinw.].