OLG Celle - 10.04.1989 (15 UF 44/89) - DRsp Nr. 1994/8401
OLG Celle, vom 10.04.1989 - Aktenzeichen 15 UF 44/89
DRsp Nr. 1994/8401
Das Wohl der 14 und 16 Jahre alten Kinder wird durch einen nur zweistündigen Umgang im Monat nicht gefährdet, so daß die Umgangsbefugnis auch in einem so erheblich eingeschränkten Umfang eingeräumt werden kann.