OLG Celle - 14.03.1991 (12 U 9/90) - DRsp Nr. 1994/8371
OLG Celle, vom 14.03.1991 - Aktenzeichen 12 U 9/90
DRsp Nr. 1994/8371
Zuwendungen, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu dienen bestimmt sind, werden dadurch geprägt, daß sie ausschließlich oder doch hauptsächlich um der Ehe willen getätigt werden. Mit ihnen wird nichts »geschenkt«, sondern ein Beitrag zur Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht.