OLG Celle - 23.11.1989 (10 UF 164/89) - DRsp Nr. 1994/8395
OLG Celle, vom 23.11.1989 - Aktenzeichen 10 UF 164/89
DRsp Nr. 1994/8395
Im Hinblick darauf, daß § 1579 Nr. 7BGB über § 1361 Abs. 3BGB grundsätzlich anwendbar ist, erscheint eine vollständige Versagung des Unterhaltsanspruchs gerechtfertigt, wenn Ehegatten nach der Eheschließung nur für ca. drei Monate zusammengelebt haben und erstmals nach etwa 19 Jahren die Unterhaltsgläubigerin mit einer Forderung nach Trennungsunterhalt an den Unterhaltsschuldner herangetreten ist.