OLG Celle - 27.02.1978 (10 WF 262/77) - DRsp Nr. 1994/8512
OLG Celle, vom 27.02.1978 - Aktenzeichen 10 WF 262/77
DRsp Nr. 1994/8512
Eine Klage gilt nicht als demnächst i.S. von § 261 b Abs. 3ZPO a.F. zugestellt, wenn die klagende Partei nicht alles ihr zumutbare tut, um eine Prüfung der Schlüssigkeit der Klage dienende gerichtliche Verfügung zu dem gleichzeitig mit der Klage eingereichten Armenrechtsgesuch zu erledigen.