OLG Düsseldorf vom 10.03.1992
1 WF 107/91
Normen:
BGB § 1607, § 1610 ;
Fundstellen:
DRsp I(167)402b-d
FamRZ 1992, 1099
LSK-FamR/Hannemann, § 1607 BGB LS 5
LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 7

OLG Düsseldorf - 10.03.1992 (1 WF 107/91) - DRsp Nr. 1994/8936

OLG Düsseldorf, vom 10.03.1992 - Aktenzeichen 1 WF 107/91

DRsp Nr. 1994/8936

A. Zur Berechnung des Barunterhaltsanspruchs eines volljährigen, studierenden Kindes gegenüber beiden Eltern, wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist, aber zumindest eine Teilzeittätigkeit ausüben könnte. Unanwendbarkeit des § 1607 Abs. 2 BGB, wenn die Mutter durch das Einkommen des neuen Ehemannes in gesicherten Verhältnissen lebt und zumindest eine Vollstreckung in ihren Taschengeldanspruch nicht von vornherein aussichtslos erscheint. B. Zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen, studierenden Kindes gegenüber beiden Eltern, wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist, aber zumindest eine Teilzeitbeschäftigung ausüben könnte (Zurechnung fiktiven Einkommens des betreffenden Elternteils).

Normenkette:

BGB § 1607, § 1610 ;
Fundstellen
DRsp I(167)402b-d
FamRZ 1992, 1099
LSK-FamR/Hannemann, § 1607 BGB LS 5
LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 7