OLG Düsseldorf - 11.02.1969 (3 W 17/69) - DRsp Nr. 1994/9521
OLG Düsseldorf, vom 11.02.1969 - Aktenzeichen 3 W 17/69
DRsp Nr. 1994/9521
Ruht die elterliche Sorge wegen Geschäftsunfähigkeit eines Elternteils, so kann dieser dennoch gegen den Beschluß, welcher die Geschäftsunfähigkeit feststellt, selbständig Beschwerde einlegen.