OLG Düsseldorf, vom 14.07.1988 - Aktenzeichen 6 (9) UF 151/86
DRsp Nr. 1994/9084
Die für den zu ermittelnden Verkehrswert maßgebliche Größe ist im Falle eines mit öffentlichen Mitteln geförderten und deshalb der Mietpreisbindung unterliegenden Hauses der Ertragswert.