OLG Düsseldorf, vom 17.03.1986 - Aktenzeichen 2 UF 113/85
DRsp Nr. 1994/9142
Behauptet ein Ehegatte, er habe vor dem Stichtag des § 1384BGB eine Zahlung zwecks - vorzeitiger - Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs geleistet, so trifft ihn grundsätzlich die Beweislast.