OLG Düsseldorf, vom 18.01.1979 - Aktenzeichen 4 UF 51/78
DRsp Nr. 1994/9411
a. Eine intensive Bindung unter den Geschwistern soll beachtet werden; es soll deshalb keine Entscheidung ergehen, die zu einer Trennung der Kinder führt.b. So kann die Zuneigung eines 9-jährigen Mädchens zu seinem 13-jährigen Bruder ausschlaggebend sein für die Zuweisung der elterlichen Sorge an einen Elternteil.