OLG Düsseldorf, vom 19.10.1989 - Aktenzeichen 5 UF 188/88
DRsp Nr. 1994/9062
Eine Versorgungsanwartschaft aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen i.S. des § 1587a Abs. 2 Nr. 1BGB kann auch dann vorliegen, wenn die Versorgungszusage nicht zur Befreiung von der Versicherungspflicht gem. §§ 6, 8AVG (jetzt im wesentlichen §§ 5, 6SGB VI) führt.