OLG Düsseldorf, vom 27.01.1984 - Aktenzeichen 3 UF 50/83
DRsp Nr. 1992/8165
a-c. Berechnung des Endvermögens beim Zugewinnausgleich:(a) allgemeine Grundsätze für die Bewertung von Handelsunternehmen;(b-c) Berücksichtigung des Geschäftswertes (Ertragswert einschließlich "good will") im Falle eines gewerblichen Unternehmens (hier: Druckerei)(c) unter Abgrenzung insbesondere zu einer freiberuflichen Praxis.