OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.01.1993 (10 W 76/92) - DRsp Nr. 1994/1904
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.01.1993 - Aktenzeichen 10 W 76/92
DRsp Nr. 1994/1904
Kostenentscheidung: Erstattung der Mehrwertsteuer für Rechtsanwalt bei Mandanten aus der EG.Die Führung eines Prozesses in Deutschland durch einen hier niedergelassenen Anwalt für eine im EG-Ausland wohnende Prozeßpartei ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung, wenn die Partei diesen Rechtsstreit nicht in Unternehmereigenschaft führt (§§ 1, 3 a Abs. 4 Nr. 3UStG). Daher ist die auf die Anwaltsgebühren angemeldete Mehrwertsteuer für diese Partei erstattungsfähig.Abstract (Bearbeiter: Richter am Landgericht Reinhold Becker, Köln)