OLG Frankfurt/Main - 01.12.1971 (20 W 156/71) - DRsp Nr. 1994/9990
OLG Frankfurt/Main, vom 01.12.1971 - Aktenzeichen 20 W 156/71
DRsp Nr. 1994/9990
Die Aufhebung der Pflegschaft ist anzuordnen, wenn die Mutter selbst in der Lage und willens ist, die Interessen des Kindes gegenüber seinem Erzeuger wahrzunehmen.