OLG Frankfurt/Main, vom 08.11.1989 - Aktenzeichen 5 UF 212/89
DRsp Nr. 1994/9717
Zweck des Umgangsrechts ist es, die natürlichen Bande zwischen dem nichtsorgeberechtigten Elternteil und dem Kind zu pflegen. Ein Gefühl emotionaler Zuwendung allein kann ein Umgangsrecht nicht begründen.