Kritisch Schlüter, FamRZ 1986, 405, 407. Er betont, daß diese Rechtsprechung zu eigenartigen Ergebnissen führt. Derjenige, der die Kreditraten während des Zusammenlebens bezahlt hat, kann keinen Aufwendungsersatz verlangen, der sie danach zurückgeführt hat, kann dies. Es empfehle sich also, in solchen Fällen Kredite mit möglichst langen Laufzeiten aufzunehmen.
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