OLG Frankfurt/Main vom 12.04.1989
3 UF 366/88
Normen:
BGB § 1671 ;
Fundstellen:
FamRZ 1989, 1323

OLG Frankfurt/Main - 12.04.1989 (3 UF 366/88) - DRsp Nr. 1994/9731

OLG Frankfurt/Main, vom 12.04.1989 - Aktenzeichen 3 UF 366/88

DRsp Nr. 1994/9731

Erscheint der Vater nicht ungeeignet, das Sorgerecht uneingeschränkt auszuüben, auch wenn er wegen seiner beruflichen Inanspruchnahme das Kind nicht selbst versorgen kann, so ist die Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt als Vormund nicht gerechtfertigt. Dies gilt jedenfalls, solange der Vater mit dem Verbleiben des Kindes in seiner Pflegestelle einverstanden ist.

Normenkette:

BGB § 1671 ;

Hinweise:

Vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1195, wonach allein die Tatsache, daß der erziehungsgeeignete Vater wegen seiner Berufstätigkeit das Kind nicht selbst betreuen kann, sondern es von einer Pflegefamilie versorgen läßt, nicht zwingend dazu führt, die elterliche Sorge auf das Jugendamt als Vormund zu übertragen.

Fundstellen
FamRZ 1989, 1323